Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam
Der BGH entschied, dass eine Klausel in den AGB einer Kurklinik, die einen Schadensersatzanspruch für den Fall vorsieht, dass die Patientin einer Mutter-Kind-Kur diese vorzeitig abbricht, unwirksam ist (Az. III ZR 80/20).
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