Rückzahlung des Reisepreises für eine bereits unter Corona gebuchte Reise
Das AG München gab der Klage zweier Kläger gegen eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin auf Rückzahlung des Reisepreises zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten statt (Az. 113 C 3634/21).
Source: Datev – Rückzahlung des Reisepreises für eine bereits unter Corona gebuchte Reise