Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) – Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen

Das BMF hat in einem Schreiben die Fristen für die Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR neu geregelt (Az. IV C 6 -S-2138 / 19 / 10002 :003).
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