Risiken des Firmenzahlerverfahrens in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Das SG Dresden entschied, dass die Krankenkasse von einem Arbeitnehmer keine freiwilligen Versicherungsbeiträge nachfordern darf, wenn diese zunächst vom Arbeitgeber gezahlt, aber in einem anschließenden Insolvenzverfahren von der Krankenkasse an die Insolvenzmasse zurückerstattet worden waren (Az. S 25 KR 328/17).
Source: Datev – Risiken des Firmenzahlerverfahrens in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung