Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das entschied das VG Berlin (Az. 2 K 6.19).
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