Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen
Nach einem Schreiben des BMF (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001), werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen. Darauf wies der BdSt hin.
Source: Datev – Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen