Rechtzeitiger Antrag nicht berücksichtigt = Gehörsverstoß

Das BVerfG hat entschieden, dass auch ein nach Dienstschluss eingegangener Fristverlängerungsantrag als rechtzeitig gestellt gilt (Az. 2 BvR 370/22). Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Rechtzeitiger Antrag nicht berücksichtigt = Gehörsverstoß