Rechtsdienstleistungsmarkt – keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde am 17.08.2021 verkündet. Es wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Darauf weist die WPK hin.
Source: Datev – Rechtsdienstleistungsmarkt – keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren