Rat der EU verabschiedet neue Rechtsakte zur Stärkung der EU-Kapazitäten für Cybersicherheit

Um die Solidarität und die Kapazitäten der EU beim Erkennen, Verhindern und Bewältigen von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen zu stärken, hat der Rat der EU am 02.12.2024 zwei neue Elemente des „Cybersicherheitspakets“ angenommen: das sog. Cybersolidaritätsgesetz und eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.
Source: Datev – Rat der EU verabschiedet neue Rechtsakte zur Stärkung der EU-Kapazitäten für Cybersicherheit