Penisverkrümmung ist nicht lebensbedrohlich
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt (Az. L 16 KR 143/20).
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