Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 – Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Das BMF hat vor dem Hintergrund der bis zum 31.12.2023 verlängerten befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 aktualisiert (Az. IV A 8 – S-1547 / 19 / 10001 :004).
Source: Datev – Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023 – Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen