Online-Antrag auf Arbeitslosengeld: Vor dem Absenden vollständig lesen
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt hat (Az. L 11 AL 15/19).
Source: Datev – Online-Antrag auf Arbeitslosengeld: Vor dem Absenden vollständig lesen