Neufassung der Beweis- und Zustellungsverordnung verabschiedet
Am 4. November 2020 hat der Rat der EU die neu gefasste Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen und die Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten angenommen. Das berichtet die BRAK.
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