Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das BMF hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Darauf weist der BdSt hin.
Source: Datev – Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025