Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Laubrente
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Laubrente wegen erhöhten Reinigungsaufwands für einen Pool unterhalb von zwei den Grenzabstand unterschreitenden Nachbareichen. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 19 U 67/23).
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