Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des StUmgBG
Das BMF teilt die Ergänzung des Schreibens zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des StUmgBG mit (Az. IV B 5 – S-0301 / 19 / 10009 :001).
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