Mieterpaar erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück

Das AG München verurteilte Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren Mietern überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem müsse die künftig zu zahlende Miete reduziert werden (Az. 453 C 22593/20).
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