Luftwärmepumpe – Abstand zum Nachbarn wegen Lärm erforderlich?

Das VG Mainz entschied, dass Luftwärmepumpen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten müssen (Az. 3 K 750/19).
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