Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024
Das BMF teilt die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2024 mit (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10010-005).
Source: Datev – Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024