Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe
Das BMWi und das BMF haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Source: Datev – Kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bekommen Neustarthilfe