Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss (Az. L 16 KR 256/21).
Source: Datev – Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage