Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind
Erfasst ein Autofahrer ein zu nah an der Bordsteinkante wartendes elfjähriges Kind, führt dies zu einer ganz überwiegenden Haftung des Autofahrers. Tritt ein Haftpflichtversicherer bei eindeutiger Haftungslage über Jahre hinweg nicht in die Schadensregulierung ein, kann dies den Schmerzensgeldanspruch erhöhen. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 1 U 141/19).
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