Klauseln über Verwahrentgelte (sog. Strafzinsen) unwirksam

Das LG Frankfurt entschied, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen (Az. 2-25 O 228/21).
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