Kioske dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein
Die Stadt Aachen hatte einem Kioskbetreiber aus Aachen mit sofortiger Wirkung untersagt, seinen Kiosk weiterhin an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte vor dem VG Aachen keinen Erfolg (Az. 10 L 790/24).
Source: Datev – Kioske dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein