„Kiezblocks“-Straßensperrungen nur bei erhöhter Gefahrenlage
Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. So entschied das VG Berlin (Az. 11 L 316/23).
Source: Datev – „Kiezblocks“-Straßensperrungen nur bei erhöhter Gefahrenlage