Keine Rechtsgrundlage für berufsbegleitende Studien von Lehrkräften im Quereinstieg
Das VG Berlin entschied, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von sog. Quereinsteigern in den Lehrerberuf in Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage hat (Az. 5 K 126/20).
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