Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 7/21 R).
Source: Datev – Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse