Keine Grundsicherung im Ausland
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht (Az. L 13 AS 395/21).
Source: Datev – Keine Grundsicherung im Ausland