Keine Entschädigung für Wertverlust von Grundstücken

Der Wertverlust von Grundstücken in den vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebieten kann nach Angaben der Bundesregierung nicht durch Mittel der „Aufbauhilfe 2021“ entschädigt werden. Dies wäre gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckwidrig, betont sie in einer Antwort (BT-Drucks. 20/1479) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/1384) der CDU/CSU-Fraktion.
Source: Datev – Keine Entschädigung für Wertverlust von Grundstücken