Keine Brustkrebsbehandlung allein mit Enzym-Präparaten
Das LG München II wies darauf hin, dass Heilpraktiker dann, wenn Patienten eine schulmedizinische Behandlung erkennbar ablehnen und sich ausschließlich heilpraktisch behandeln lassen, die gleiche Verantwortung wie ein Facharzt haben (Az. 1 O 1001/23).
Source: Datev – Keine Brustkrebsbehandlung allein mit Enzym-Präparaten