Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob aus dem Ausland bezogene Zinsen im Streitjahr 2011 dem Abgeltungsteuersatz oder der tariflichen Einkommensteuer unterlagen (Az. 10 K 1362/18).
Source: Datev – Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung