Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

Das FG Münster entschied, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen (Az. 5 K 2093/20 U).
Source: Datev – Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen