Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein anonym geborenes Kind

Das SG Hannover entschied, dass für ein anonym geborenes Kind keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (Az. S 11 KR 889/17).
Source: Datev – Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein anonym geborenes Kind