Kein höherer SGB II-Regelbedarf im Jahr 2022 trotz hoher Inflationsrate
Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II können im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren keine Erhöhung ihres Regelsatzes aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen erlangen. Dies entschied das LSG Schleswig-Holstein (Az. L 6 AS 87/22 B ER).
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