Kein Austritt der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen aus dem DIHK
Mitglieder der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen haben keinen Anspruch gegen diese Kammern, dass sie ihren Austritt aus dem DIHK erklären. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren (Az. 16 B 2011/20 und 16 B 2045/20).
Source: Datev – Kein Austritt der IHK zu Köln und der IHK Ostwestfalen aus dem DIHK