Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar

Das VG Gelsenkirchen hat einen auf unverzüglichen Erhalt einer Corona-Schutzimpfung gerichteten Eilantrag eines in Essen wohnhaften Ehepaares abgelehnt. Die Antragsteller müssten auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten. Ein Anspruch auf Impfung bestehe nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe (Az. 20 L 1812/20).
Source: Datev – Kein Anspruch auf unverzügliche Corona-Impfung für 84-jähriges Ehepaar