Kein Anspruch auf Entschädigung als Impfschadensfall
Das SG Cottbus hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte (Az. S 32 VE 10/23).
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