Kein Anspruch auf Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone als Einbahnstraße und auf Sperrung für den Durchgangsverkehr

Das VG Neustadt entschied, dass ein Anwohner keinen Anspruch auf Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone als Einbahnstraße und auf Sperrung für Durchgangsverkehr hat (Az. 3 K 1457/18.NW).
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