Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst „Gorillas“
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ fortgesetzt werden kann (Az. 13 TaBVGa 1534/21).
Source: Datev – Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst „Gorillas“