Kandahar-Abfahrt – Keine VIP-Zelte oder andere fliegende Bauten
Das LG München II hat den beklagten Verein verurteilt, es zu unterlassen, auf den betroffenen Grundstücken des Klägers im Rahmen des auf der Kandahar-Abfahrt in Garmisch-Partenkirchen veranstalteten FIS Ski-Weltcuprennen fliegende Bauten im Sinne des Baurechts und VIP-Zelte zu errichten (Az, 11 O 2175/17).
Source: Datev – Kandahar-Abfahrt – Keine VIP-Zelte oder andere fliegende Bauten