Hartz-IV: Grundsätze der Vermögensprüfung in Corona-Zeiten
Während der Corona-Pandemie soll eine Vermögensprüfung bei Hartz-IV-Anträgen nur noch bei erheblichem Vermögen stattfinden. Hierzu hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Bestimmung des Vermögensfreibetrags nicht gesetzeskonform sind (Az. L 7 AS 5/21 B ER).
Source: Datev – Hartz-IV: Grundsätze der Vermögensprüfung in Corona-Zeiten