Handbike für querschnittsgelähmten Versicherten – Krankenkasse muss elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung gewähren

Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied das Hessische LSG (Az. L 1 KR 65/20).
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