Gynäkologie oder Urologie? Welche Klinik darf Frau mit Transidentität operieren?
Für die medizinische Behandlung einer Frau mit Transidentität kann auch nach Abschluss einer geschlechtsangleichenden Mann-zu-Frau-Operation die ursprüngliche biologische Einordnung der Patientin maßgeblich sein. Obwohl das klagende Krankenhaus keine Fachabteilung für Frauenheilkunde hatte, durfte es in seiner Fachabteilung für Urologie die Patientin mit Transidentität nachoperieren. Es hat deshalb auch einen Anspruch auf Vergütung gegen die gesetzliche Krankenkasse der Patientin. Die Behandlung von Geschlechtsorganen bei Personen mit Mann-zu-Frau-Transidentität fällt nämlich auch in das Gebiet Urologie und ist damit vom Versorgungsauftrag der klagenden Klinik erfasst, so das SG Berlin (Az. S 56 KR 3604/18).
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