Grundversorgung mit Strom und Gas: Gesplittete Neukundentarife können zulässig sein
Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 W 10/22).
Source: Datev – Grundversorgung mit Strom und Gas: Gesplittete Neukundentarife können zulässig sein