Grundsteuer: Bundesmodell gilt für Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen wird nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile bei unterschiedlichen Schwerpunkten innerhalb der Koalition von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. Damit gilt das Bundesmodell – wie in der Mehrzahl der Länder – auch für Nordrhein-Westfalen.
Source: Datev – Grundsteuer: Bundesmodell gilt für Nordrhein-Westfalen