GKV muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss (Az. L 16 KR 344/21).
Source: Datev – GKV muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen