„Gestrichene Streichpreise“ irreführend
Das LG München I hat die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als irreführend für Verbraucher eingestuft (Az. 42 O 9140/22).
Source: Datev – „Gestrichene Streichpreise“ irreführend