Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten
Das SG Hannover entschied, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten für einen entwichenen Häftling, der bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag, zu erstatten (Az. S 11 KR 285/19 KH).
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