Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 sind nicht immer zuverlässig genug

Nach einer Entscheidung des OLG Celle können Messergebnisse des Gerätes LEIVTEC XV3 in Bußgeldverfahren derzeit nicht mehr ohne Weiteres zugrunde gelegt werden (Az. 2 Ss (Owi) 69/21).
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