Gerichte dürfen Anwaltsvollmacht nur bei begründeten Zweifeln von Amts wegen prüfen

Gerichte dürfen nur bei begründeten Zweifeln von Amts wegen Zweifel an der Bevollmächtigung der Anwältin oder des Anwalts berücksichtigen. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 305/21). Darauf weist die BRAK hin.
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